
Aufgrund langjähriger Erfahrung und hoher Fallzahlen sind wir imstande, Sie auf fast allen Rechtsgebieten zu vertreten.
Durch die fachanwaltliche Spezialisierung von Rechtsanwalt Zeutschel befassen wir uns zu einem nicht geringen Teil mit verwaltungsrechtlichen Streitigkeiten. Dazu gehören alle Angelegenheiten, bei denen entweder Sie etwas von einer Behörde wollen, aber auch die, wo Ihnen „auf den Fuß getreten“ wird. Es kann sich um die Erlangung einer Baugenehmigung handeln, einer denkmalschützerischen Genehmigung oder um jedwede Erlaubnisse oder Zulassungen genauso wie um die Abwehr einer behördlichen, gegen Sie gerichteten Maßnahme.
Genauso fachkundig vertreten wir Sie in Angelegenheiten in nahezu allen Bereichen des täglichen Lebens, insbesondere des Erb-, Miet-, Arbeits-, Familien-, Straf- und Verkehrsrechts sowie des Sozialrechts.
Es gibt einige Randbereiche des Rechts, wo wir uns nicht wohl fühlen. In diesen Fällen helfen wir Ihnen gern mit der Empfehlung eines entsprechend spezialisierten Kollegen. Das betrifft gegenwärtig insbesondere das Wettbewerbsrecht. Wir wissen z.B. auch, dass eine Verfassungsbeschwerde regelmäßig nur dann Erfolg verspricht, wenn diese ein Kollege vertritt, der überwiegend Verfassungsbeschwerden bearbeitet. Wir vertreten Sie vor den „Ordentlichen Gerichten“ (Amtsgerichte, Landgerichte, Oberlandesgerichte) sowie vor den Verwaltungsgerichten, Sozialgerichten und Arbeitsgerichten. Über unsere Mitgliedschaft in der Anwaltsvereinigung „Advounion“ ist Ihre kostengünstige Vertretung auch in Angelegenheiten abgesichert, die einen geringen Streitwert haben und vor weit entfernten Gerichten oder sogar im Ausland verhandelt werden.